Ermittlung der Mitarbeiterzahl: • geringfügig Beschäftigte und Auszubildende Faktor 0,25
• Teilzeitkräfte Faktor 0,50
• Vollzeitkräfte Faktor 1,00
Die angegebenen Beitragssätze sind rein netto und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Beitrag ist steuerlich voll abzugsfähig und wird per SEPA-Basislastschrift vierteljährlich per 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben. Die Mitgliedschaft gilt 12 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wird sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt.